WAZ 13.04.2006
HSH: Stadt siegt vor Gericht
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Initiative ab.
Bürgerbegehren setzt Abrissbeschluss nicht außer Kraft
Erfolg für die Stadt: Mit der (im März rückgängig gemachten) Annahme des
Bürgerbegehrens durch den Rat ist der im Dezember vom Rat gefasste Abrissbeschluss fürs
Hans-Sachs-Haus nicht außer Kraft gesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt das Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts.
Mit dem Beschluss wies die Kammer den Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Initiatoren des
Bürgerbegehrens (MLPD, AUF, WASG, PDS) zurück. Diese hatten befürchtet, dass das HSH in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion"
abgerissen werden könnte.
Die Initiative vertrat die Auffassung, dass die Annahme der Inhalte des Bürgerbegehrens gleichbedeutend mit
einem Abrissstopp fürs
Hans-Sachs-Haus sei. Die Formulierung des Begehrens lässt dies offen. In der Ratssitzung hatten die Initiatoren diese vermeintliche
Intention nicht angesprochen, wurden von den Juristen der Stadt aber auch nicht danach gefragt.
Das Gericht ging in der Begründung seines (noch nicht rechtskräftigen) Beschlusses
gar nicht erst auf diesen Komplex ein. Das Begehren könne grundsätzlich keine
Sperrwirkung in Bezug auf den Abrissbeschluss des Rates entfalten, heißt es vielmehr.
"Die Verwaltung sieht sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt", so OB Baranowski. Sogar Monika Gärtner Engel (MLPD/AUF),
Mitinitiatorin des Begehrens, demonstrierte Zufriedenheit. "Jetzt herrscht Klarheit.
Wir hatten ja juristisches Neuland betreten", so die Politikerin zur WAZ. Und: Im Gerichtsbeschluss sei auch noch mal fest gehalten, dass
es vor Juli nicht zu einem Abriss kommen werde.
Mit Ausnahme von Gärtner-Engel & Co. hatte dies aber niemand in Frage gestellt - hatte der OB doch genau das mehrfach erklärt.
loc
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