WAZ 27.2.2008

Noch ein Rettungsversuch



Prof. Roland Günter vom Werkbund legt ein Gutachten vor, nach dem die Hans-Sachs-Haus-Ruine noch immer als Denkmal zu behandeln ist. Appell an die Jury des HSH-Wettbewerbs

Einen neuen (letzten?) Versuch zum Erhalt des alten Hans-Sachs-Hauses unternimmt Roland Günter. Der Vorsitzende vom Deutschen Werkbund in NRW legt ein "denkmalrechtliches Gutachten" vor, nach dem das komplette Gebäude bzw. die Ruine nach wie vor nach Denkmalrecht zu behandeln ist.

Zu diesem Schluss kommt zumindest der vom Werkbund ins Feld geführte Dipl.-Ingenieur Ulrich Herborn (u.a. Dozent an der Akademie für Handwerk und Denkmalpflege in Raesfeld) in seiner Untersuchung. "Es steht keineswegs frei, mit dem Hans-Sachs-Haus anzufangen, was man will", so Günter. Ein Architektenwettbewerb auf rechtlich unzulässiger Grundlage könne daher kein Freibrief für nicht legitimierte Veränderungen sein.

Das Baudenkmal sei reparaturfähig - und zwar "erheblich kostengünstiger" als durch Abriss und Neubau, so Professor Günter. In seiner Berechnung kommt Herborn auf Kosten für die Instandsetzung in Höhe von 33 Mio Euro. Das Gutachten zeige "den Weg zurück in die Fachlichkeit und Rechtlichkeit der Denkmalpflege", so Günter. Der Werkbund rate der Jury des zurzeit laufenden HSH-Architektenwettbewerbs, "sich nicht in einen Prozess der Illegalität einbinden zu lassen und sich auch ihre Verantwortung vor der Geschichte zu überlegen". Die Jury könne, wenn sie überhaupt prämiere, "dies nur unter der Bedingung tun, dass das weitere Verfahren einzig auf der Grundlage der Rechtlichkeit läuft und dass prämierte Vorschläge nur als Anregung für Überlegungen im Umgang mit dem Baudenkmal dienen."

27.02.2008



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